Wir bürgen für Ihre Mietkaution

Bis zu drei Monatsmieten als Mietkaution sind viel Geld. Mit einer verbürgten Kaution aus unserem Solidaritätsfonds können MieterInnen der Vermieterschaft die Sicherheit bieten, die diese braucht.

Wie beantragen Sie eine Kautionsbürgschaft?

Der Solidaritätsfonds Mietkaution dient allen Menschen, die eine Wohnung in der Nordwestschweiz suchen und die Kaution nicht selber aufbringen möchten oder können. Wenn Sie eine Bürgschaft beantragen wollen, füllen Sie bitte unseren Bürgschaftsantrag aus und schicken ihn mit diesen Unterlagen an unser Sekretariat oder kommen Sie persönlich bei uns vorbei:

  • Eine Kopie des Mietvertrags,
  • eine Kopie Ihres Passes, Ihrer Identitätskarte oder Ihres Ausländerausweises,
  • einen detaillierten und aktuellen Betreibungsauszug,
  • eine Kopie der letzten Lohnabrechnung beziehungsweise ALV- oder Sozialhilfe-/AHV-/IV-/EL-Abrechnung und
  • die Kündigungsbestätigung Ihres letzten Vermieters (soweit vorhanden).

Wie viel kostet Sie die Kautionsbürgschaft?

Der Fonds baut auf der Solidarität der MieterInnen auf. Darum verlangen wir neben einem einmaligen Beitrag von 200 Franken für unsere Verwaltungskosten eine Einlage in den Solidaritätsfonds von 15 Prozent der Kautionssumme. Alle MieterInnen haften mit ihrer Einlage anteilmässig für Schäden, die der Fonds decken muss. Ein Rechenbeispiel:

Sie wollen eine Wohnung mieten, die 1500 Franken im Monat kostet. Die Vermieterschaft verlangt drei Monatsmieten als Sicherheit, also 4500 Franken. Eine Bürgschaft aus dem Solidaritätsfonds Mietkaution kostet Sie 200 Franken (Verwaltungskosten) plus 675 Franken Einlage in den Fonds. Das macht 875 statt 4500 Franken.

Die nächsten Schritte

Wenn Sie den Bürgschaftsantrag mit allen Unterlagen eingereicht haben, prüfen wir diesen umgehend. Sobald wir Ihren Antrag angenommen und Sie Ihren Anteil an den Verwaltungskosten sowie Ihre einmalige Einlage in den Solidaritätsfonds überwiesen haben, verbürgen wir uns für Ihre Mietkaution. Die VermieterIn erhält als Sicherheit die schriftliche Bürgschaftsverpflichtung der Stiftung Edith Maryon, Sie erhalten eine Kopie für Ihre Unterlagen.

Subjekthilfe im Bereich Wohnen

Über den von der Christoph Merian Stiftung geäufneten Fonds «Subjekthilfe Wohnkosten-Zuschüsse» können Vergabungen im Bereich Wohnen an EinwohnerInnen von Basel geleistet werden. Wir verwalten diesen Fonds, um im Zusammenhang mit einer Mietkautionsbürgschaft Beiträge an dringend benötigte Einrichtungsgegenstände, Umzugskosten oder Nebenkostenabrechnungen ausrichten zu können.