Gemeinsam können wir mehr erreichen
Die Stiftung Edith Maryon übernimmt Liegenschaften und Grundstücke in der Schweiz und im benachbarten Ausland gestützt auf Schenkungen und günstige Finanzierungen. Die Liegenschaften und Grundstücke geben wir vorzugsweise langfristig im Baurecht (Schweiz), Erbbaurecht (Deutschland) oder in Pacht ab. Menschen und Organisationen, die ein Projekt umsetzen wollen, ohne selbst den Grund und Boden im Eigentum haben zu wollen, unterstützen wir mit unserem Know-how und unseren Strukturen. Wir investieren nicht in solche Projekte, sondern wir engagieren uns als Partner.
Die Basis für unsere Zusammenarbeit
Wenn Sie ein Projekt mit uns umsetzen wollen, muss die Stiftung Grundstückseigentümerin sein – oder werden. Falls wir ein Objekt neu erwerben, müssen Sie als Antragsteller Ihren finanziellen Anteil leisten oder beschaffen. Zum Beispiel eine Verkaufspreisreduzierung, eine teilweise Kaufpreisübernahme, eine Spende, ein zinsloses Darlehen oder eine Schenkung. Dies zum einen, weil wir sozialverträgliche Projekte fördern und darum nicht jeden Preis zahlen können und wollen, zum anderen, weil wir von unseren Projektpartnern erwarten, dass sie unsere Ziele teilen. Darum heissen wir auch keine Anträge gut, die nur die Projektfinanzierung sicherstellen sollen. Ausserdem gewähren wir in der Regel keine Darlehen und finanzieren weder Betriebskosten noch den Erwerb, den Umbau oder die Sanierung von Liegenschaften Dritter.
Wollen Sie ein Projekt mit uns realisieren?
Rufen Sie uns an oder schreiben Sie uns eine E-Mail, wenn Sie glauben, Ihr Projekt könnte uns interessieren. Wenn wir nach einem ersten Gespräch mit Ihnen derselben Meinung sind, brauchen wir diese Unterlagen von Ihnen:
- detaillierte Projektbeschreibung mit Idee und Konzept
- Präsentation der InitiantInnen
- Statuten und Jahresberichte, wenn eine Organisation hinter dem Projekt steht
- Kosten- und Finanzierungskonzept mit Eigenmittelnachweis
- aktueller Grundbuchauszug
- Situationsplan 1:500
- Angaben zur baurechtlichen Situation und Gemeindeplanung (Nutzungs- und Bebauungsplan)
- aktueller Nachweis der Gebäudeversicherung
- Verkehrswertschätzung, falls vorhanden
- Pläne und Bilder der Liegenschaft
- aktueller Mieterspiegel bei Mehrfamilienhäusern
Fünf Beispiele
Wohnhaus Am Kräherwald 313, Stuttgart
Obwohl Familie Bruhn sich ihr Zuhause leisten konnte, wollte sie, dass wir ihr Grundstück aus dem Privatbesitz herauslösen. Wir erwarben die Liegenschaft, behielten den Boden und stellten das Haus der Familie 99 Jahre im Erbbaurecht zur Verfügung. Nach Ablauf dieser Zeit fällt die Liegenschaft entschädigungsfrei in das Eigentum der Stiftung.
«Wir können das Grundstück nutzen, das ist das Wesentliche. Ich habe nie das Gefühl, es ist meins. Das ist ein gutes Gefühl. Geld und Besitz sind nicht entscheidend für ein befriedigendes Leben. Eher im Gegenteil, die ungleiche Verteilung führt zu sozialem Unfrieden.»
– Jakob Bruhn
ExRotaprint, Berlin
2007 kauften wir mit der Stiftung trias aus Hattingen das denkmalgeschützte Areal der ehemaligen Druckmaschinenfabrik Rotaprint in Berlin-Wedding und gaben sämtliche Gebäude in der Erbpacht ab. Die ExRotaprint gGmbH vermietet die 10’000 m2 Fläche an soziale Projekte, Kunst- und Kulturprojekte sowie lokale Gewerbetreibende.
«Das Geld, das über die Erbpacht an die Stiftungen geht, schiebt durch die Arbeit der Stiftungen neue Projekte an. Du bist zwar im Kapitalismus, aber du kannst auch jetzt schon – ohne Revolution – Dinge bewegen, Alternativen realisieren, Freiräume schaffen.»
– Les Schliesser
Siedlungsprojekt Sophie Stinde, Dornach
2008 erwarben wir 10’000 m2 Land und gaben das ganze Grundstück im Baurecht ab. Die Wohnbaugenossenschaft Sophie Stinde baute eine gemischte Wohnsiedlung mit Arbeits- und Gemeinschaftsräumen für alle Altersklassen, der Verein Sonnhalde Gempen ein Wohnheim für Menschen, die besondere Unterstützung benötigen.
«Dass die Stiftung mit dem Land nicht spekuliert, ist für mich mit ein Hauptgrund, da mitzumachen. Man muss das gesellschaftliche, ja das politische Anliegen dahinter sehen. Wir sind durch die Stiftung sozusagen in etwas Grösseres eingebunden.»
– Judith Handschin
Atelierhaus Grenze, Basel
2002 übernahmen wir das ehemalige Goldzack-Fabrikgebäude mit einem Wohn- und Nebengebäude und stellten es der Genossenschaft Grenze im Baurecht zur Verfügung. Die KünstlerInnen und Gewerbetreibenden, die dort arbeiten und teilweise auch leben, bauten ihre Ateliers und die ganze Liegenschaft mit viel Herzblut selber aus.
«Wir wissen, woher das Geld kommt. Von Leuten, die unsere Idee gut finden. Dass es so gut funktioniert, stärkt mein Vertrauen in gesellschaftliche und wirtschaftliche Modelle, die nicht von Gier getrieben sind.»
– Susanna Heimann
Wohnhaus Staffelenweg 3 und 5, Gelterkinden
Bevor Marlyse und Heinrich Thommen ihr Sechsfamilienhaus isolieren liessen, wollten sie klären, wer das Haus eines Tages besitzen sollte. Sie schenkten das Grundstück der Stiftung und behielten ihr Haus im Baurecht. Nach Ablauf des Baurechtsvertrages (Laufzeit 30 Jahre) fällt das Haus nach Zahlung der Heimfallentschädigung an uns.
«Die Idee, den Boden zu ‚entwerten‘, ist für uns eine innovative Vorstellung, die es wert ist, sie weiter in die Tat umzusetzen. Die Grundstücke sind schliesslich zum Benutzen da, und sie dienen nicht dazu, damit zu spekulieren und Werte zu akkumulieren oder gar nur solche vorzuspiegeln.»
– Heinrich Thommen