Der Eigentümer dieses Grundstücks gelangte eines Tages an unsere Stiftung mit der Anfrage, ob wir seine Liegenschaft in Form einer Schenkung entgegen nehmen möchten, damit sie dauerhaft der Spekulation entzogen bleibt und nach Möglichkeit sozialen oder künstlerischen Zwecken dient. Gleichzeitig stand er in Kontakt zu einem Bildhauer und Architekten, der auf der Suche nach Räumlichkeiten war. So entwickelten wir gemeinsam eine Dreieckslösung mit dem künftigen Hauptnutzer als Baurechtnehmer, dem Schenker und seiner Frau als Wohnrechtinhaber an der Dachgeschosswohnung und unserer Stiftung als Landeigentümerin und Baurechtgeberin.
Im Zuge einer Vermögensübertragung wurde die Liegenschaft per 1. Januar 2015 in die stiftungseigene Edith Maryon AG überführt.